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Benutzungsordnung

Benutzungsordnung

Um Ihnen die Benutzung der Bibliothek zu erleichtern, möchten wir Ihnen ein paar grundlegende Informationen geben.  Wir bitten unsere Benutzerinnen und Benutzer, die nachfolgenden Bedingungen zum Verleih unserer Medien zu lesen und durch Unterschrift anzuerkennen.

 

1. Anmeldung:

Die Anmeldung als LeserIn erfolgt persönlich. Für die Anmeldung sind folgende Daten notwendig: 

  • Nachname, Vorname
  • Geburtsdatum
  • Adresse
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse

Jede/r BibliotheksbenutzerIn erkennt mit seiner/ihrer Unterschrift die Verleihbedingungen an und erklärt sich mit der EDV-mäßigen Erfassung der persönlichen Daten im Sinn der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einverstanden. Es erfolgt keine Weitergabe der die Benutzerin / den Benutzer betreffenden Daten an Dritte. Die historischen Verleihdaten werden nur mit Einwilligung der Leserin / des Lesers gespeichert.

Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr können nur mit schriftlicher Zustimmung und Haftungserklärung der gesetzlichen Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Diese verpflichten sich nicht bezahlte Gebühren zu begleichen, sowie allfällige Ersätze für die vertretene Person zu tragen.

Jeder Leserin / Jedem Leser wird einer Lesernummer zugewiesen. Mit dieser Nummer und dem Geburtsdatum kann man sich am WebOPAC anmelden und Reservierungen etc. vornehmen. 

Namens- und Adressänderungen bitten wir bekannt zu geben.

 

2. Entlehnung

a)Entlehnfristen: 

Bei Büchern gibt es grundsätzlich keine maximalen Entlehnfristen. Bei Zeitschriften und der Tonie-Box bitten wir darum, die Entlehndauer von einer Woche nicht zu überschreiten.

b)Die Anzahl der (gleichzeitig) entlehnten Medien pro BenutzerIn ist nicht begrenzt.

c)Die BenutzerInnen sind verpflichtet, die ausgesuchten Medien vor Mitnahme zu verbuchen.

d) Medien sind nur für den eigenen Gebrauch der BenutzerInnen bestimmt, schonend zu behandeln und dürfen nicht weitergegeben oder vervielfältigt werden und auch nicht für öffentliche Vorführungen benutzt werden. 

e) Bei der Anfertigung von Kopien liegt die urheberrechtliche Verantwortung für das Kopieren bei den BenutzerInnen. Die Vervielfältigung ganzer Bücher, Zeitschriften und Musiknoten ist verboten. Das Kopieren audiovisueller Medien ist untersagt.

f) Die BenutzerInnen haben die Medien bei der Entlehnung auf offensichtliche Mängel und Vollständigkeit zu überprüfen. 

g) Die Bibliothek übernimmt keine Haftung für Schäden an Geräten, Dateien oder Datenträgern der BenutzerInnen, die aus dem Gebrauch der Medien entstehen.

h) Der Verlust oder die Beschädigung von Medien ist der Bibliothek zu melden. Für abhanden gekommene oder beschädigte Medien ist Schadensersatz (Neuwert des Mediums) zu leisten. Bei Verlust von Teilen mehrteiliger Medien ist das gesamte Medium zu ersetzen. Als Beschädigung gilt auch das Schreiben, Anstreichen und Unterstreichen in Büchern und auf sonstigen Medien.

 

3. Gebühren

4. Hausordnung

a) Die BenutzerInnen haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bibliothek beeinträchtigt werden.

b) Kinder sind während des Aufenthalts in der Bücherei von den Eltern oder Erziehungsberechtigten zu beaufsichtigen

c) In der Bibliothek besteht Rauchverbot.

d) Das Telefonieren mit Mobiltelefonen ist nicht erwünscht. 

e) Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten. 

f) Die Bibliotheksleitung ist berechtigt, Personen, die grobe oder dauernde Verstöße gegen die Benutzungsordnung begehen, zeitweise oder ganz von der Benützung der Bibliothek auszuschließen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Jahresbeiträge besteht. 

g) Für Garderobe und sonstige mitgebrachten Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.